Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Und es betrifft mehr Unternehmen, als die meisten denken.
Was ist das BFSG?
Das BFSG verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Das schließt Websites und Online-Shops ein, über die Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden.
Barrierefrei bedeutet: Menschen mit Behinderungen (Sehbehinderung, Hörbehinderung, motorische Einschränkungen) müssen Ihre Website gleichberechtigt nutzen können.
Wen betrifft das BFSG?
Das Gesetz betrifft grundsätzlich Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten — im sogenannten B2C-Bereich. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz, die Dienstleistungen erbringen. Da der Betrieb einer Website oder eines Online-Shops rechtlich als „Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr” gilt, greift diese Ausnahme auch für kleine Shops.
Achtung: Die Ausnahme befreit nur von der Pflicht, die Website selbst barrierefrei zu gestalten. Wenn Sie Produkte herstellen oder vertreiben, die unter das BFSG fallen (z.B. Computer, Smartphones, E-Book-Reader, Router), müssen diese Produkte unabhängig von der Unternehmensgröße barrierefrei sein.
Wichtig für alle: Auch wenn Sie unter die Ausnahme fallen — Barrierefreiheit ist gut für Ihr Geschäft. Etwa 15 Prozent der Bevölkerung haben eine Behinderung — das sind potenzielle Kunden, die Ihre Website sonst nicht nutzen können.
Was muss meine Website erfüllen?
Die konkreten Anforderungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA. Die wichtigsten Punkte:
Wahrnehmbarkeit
- Farbkontraste — Text muss sich ausreichend vom Hintergrund abheben (Kontrastwert mindestens 4,5:1 für normalen Text)
- Alt-Texte — Bilder brauchen beschreibende Alternativtexte für Screen-Reader
- Untertitel — Videos brauchen Untertitel oder Transkripte
Bedienbarkeit
- Tastaturnavigation — Alle Funktionen müssen ohne Maus erreichbar sein
- Fokus-Indikatoren — Sichtbare Markierung, welches Element gerade aktiv ist
- Ausreichend große Klickflächen — Mindestens 44x44 Pixel für Touch-Ziele
Verständlichkeit
- Klare Sprache — Einfache, verständliche Formulierungen
- Konsistente Navigation — Gleiche Menüstruktur auf allen Seiten
- Fehlermeldungen — Formulare müssen verständliche Fehlermeldungen anzeigen
Robustheit
- Sauberer HTML-Code — Valides Markup, das von Hilfstechnologien korrekt interpretiert wird
- ARIA-Labels — Zusätzliche Informationen für Screen-Reader, wo nötig
Was passiert bei Verstößen?
Die Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängen. Zusätzlich drohen Abmahnungen durch Verbände und Wettbewerber. Das Abmahnrisiko ist real — ähnlich wie bei DSGVO-Verstößen haben sich bereits Anwälte auf dieses Thema spezialisiert.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Prüfen Sie Ihre Website — Erfüllt sie die grundlegenden Barrierefreiheits-Anforderungen?
- Farbkontraste checken — Das ist der häufigste Mangel und am einfachsten zu beheben
- Tastaturnavigation testen — Drücken Sie Tab und navigieren Sie durch Ihre Website. Kommen Sie überall hin?
- Alt-Texte prüfen — Hat jedes Bild einen beschreibenden Text?
Oder lassen Sie Ihre Website kostenlos analysieren — die Barrierefreiheit ist einer der sieben Bereiche, die ich systematisch prüfe. Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen, die Sie oder Ihr Webentwickler umsetzen können.